Soli-Ersparnis

Das Aus für den Solidaritätszuschlag

Ursprünglich befristet auf ein Jahr, zahlen die Steuerzahler in Deutschland nun bereits seit fast drei Jahrzehnten den Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt. Er beträgt 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Ab dem 1. Januar 2021 wird der Solidaritätszuschlag nun endgültig für die meisten Steuerzahler wegfallen.

Was ändert sich zum 01.01.2021?

 

  • Fast 90 Prozent der Steuerzahler müssen künftig keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen.
  • Für 6,5 Prozent fällt ein Teil der Steuer weg. Eine Milderungszone soll dafür sorgen, dass bei einer minimalen Überschreitung der Freigrenze nicht gleich der gesamte Solidaritätszuschlag anfällt.
  • Top-Verdiener zahlen den Solidaritätszuschlag weiterhin.

Die Freigrenze wird deutlich angehoben, sodass künftig nur noch etwa fünf Prozent der bisherigen Zahler den Solidaritätszuschlag entrichten müssen. So muss beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 151.000 Euro keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Zwischen einem Jahresbruttoeinkommen von circa 151.000 bis 221.000 Euro ist künftig nur noch ein verminderter Solidaritätszuschlag fällig. Alleinstehende mit einem Jahresbruttoeinkommen unter rund 73.000 Euro müssen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen und auch Arbeitnehmer mit einem Einkommen von bis zu 109.000 Euro sind teilweise vom Solidaritätszuschlag befreit.

Auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden müssen Anleger jedoch weiterhin den Soli zahlen.

Wie viel Geld habe ich zusätzlich zur Verfügung?

Sie können Ihren Gehalts- oder Steuerunterlagen entnehmen, wie viel Soli Sie bislang gezahlt haben. Oder ermitteln Sie Ihr "Mehr-Netto" ganz einfach mit dem Soli-Rechner der R+V Versicherung AG.

Wie kann ich die Soli-Ersparnis sinnvoll nutzen?

Ob Sie auf eine bestimmte Anschaffung sparen, dem Traum von der eigenen Immobilie näher kommen, Ihre Gesundheit absichern, für Ihre Kinder oder fürs Alter vorsorgen möchten: Wir beraten Sie gern!

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