Wertpapierdepot

Grundlage für die erfolgreiche Geldanlage in Wertpapieren

Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsen. Unsere Wertpapierexperten beraten Sie kompetent und berücksichtigen dabei Ihre persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei der Geldanlage. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Wertpapiere direkt bei uns in einer Geschäftsstelle oder online kaufen oder verkaufen möchten.

Das Wertpapierdepot im Überblick

Abwicklung aller Wertpapiergeschäfte

Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Der jährliche Depotauszug informiert Sie detailliert über Ihre Wertpapiergeschäfte. So behalten Sie immer den Überblick.

Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick

  • Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und internationalen Handelsplätzen
  • Ordererteilung persönlich in einer unserer Geschäftsstellen oder online
  • Zeichnung von Neuemissionen
  • Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten

Flexibel mit dem Online-Depot

Jederzeit Wertpapiere handeln

Ein Online-Depot ist für die Abwicklung Ihrer Wertpapiergeschäfte besonders bequem und praktisch. Denn damit handeln Sie von Ihrem PC oder Smartphone aus mit Wertpapieren, wann und wo immer Sie wollen. Analyse-Instrumente und stets aktuelle Finanzinformationen unterstützen Sie bei Ihren Anlage-Entscheidungen.

Vorteile eines Online-Depots auf einen Blick

  • Sicherer Zugang durch PIN/TAN-Verfahren mit verschlüsselter Übertragung
  • Integrierte Börseninformationen und Analyse-Instrumente für Ihre Anlage-Entscheidung
  • Überblick über Depotbestand und Stand der Auftragsausführung im Orderbuch
  • Grafische Depotanalyse mit variabler Anzeige Ihrer Depotstruktur und Performance-Berechnung
  • Interaktive Ordereingabe mit Depotwechselfunktion
  • Änderung oder Streichung von erteilten Aufträgen bis zur Ausführung
  • Große Produktvielfalt aller Wertpapiere
  • Übersicht über das Marktgeschehen an nationalen und internationalen Finanzplätzen

Ihr persönliches Musterdepot

Im Musterdepot können Sie die Performance fiktiver Bestände beobachten und Anlagestrategien testen. So treffen Sie sichere und begründete Entscheidungen.

Depot eröffnen - das ist zu tun

Bestandskunden

Depoteröffnung online

Sie sind bereits Kunde der Volksbank Pirna eG und haben einen Online-Banking-Zugang. Dann eröffnen Sie jetzt ihr Depot bequem und einfach online. In nur wenigen Klicks ist Ihr Depot angelegt und Sie können sofort handeln. Es ist kein Post-Ident Verfahren mehr notwendig – Sie nutzen ganz komfortabel das von Ihnen gewählte TAN-Verfahren. Profitieren Sie noch heute von den vielen Vorteilen eines Depots bei Ihrer Volksbank Pirna eG.

Neukunden

Depoteröffnung ohne Zugang zum Online-Banking

Sie sind noch kein Kunde der Volksbank Pirna eG? Wenn Sie dennoch ein Depot online eröffnen möchten, nutzen Sie bitte folgenden Link zur Antragsstrecke.

Häufige Fragen zum Wertpapierdepot

Welche Kosten sind mit einem Wertpapierdepot verbunden?

Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Services bieten.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 801 Euro bei Ledigen und 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Pirna eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Pirna eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.