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VR-Festzinssparen

Beim VR-Festzinssparen legen Sie einen bestimmten Betrag für eine feste Laufzeit an. Währenddessen erhalten Sie regelmäßig Zinsen. Und zu einem festen Rückzahlungstermin wird Ihnen das gesamte Kapital überwiesen.

Termin vereinbaren

    Sicher

    Sie erhalten feste Zinsen und es gibt kein Kursrisiko.

    Individuell

    Sie wählen Anlagebetrag und Laufzeit.

    Einfach

    Sie können das VR-Festzinssparen bequem online abschließen.

    Infografik Sparbrief: garantierte Zinsen, kein Kursrisiko, Laufzeit mit festem Enddatum, keine Kündigung notwendig

    Produktdetails

    Stand: Oktober 2026
    Mindestanlagebetrag2.500 €
    Laufzeit0,5 bis 5 Jahre
    Verfügbarkeit während der Laufzeitkeine
    ZinsbindungsartFestzins
    Zinsgutschrifteinmal pro Jahr

    Konditionen

    Stand: Oktober 2026
    LaufzeitFestzinssatz p.a. MitgliederFestzinssatz p.a. Standard
    0,5 Jahre1,50 %1,40 %
    1 Jahr2,0 %1,90 %
    2 Jahre2,05 %1,95 %
    3 Jahre2,20 %2,10 %
    5 Jahre2,50 %2,40 %

    OnlineBanking freischalten

    Schalten Sie Ihr Konto fürs OnlineBanking frei.

    Das passende Sparprodukt für Ihre Ziele und Wünsche

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    Gewinnsparen

    Bei der Zusatzziehung am 12. Januar 2027 werden besondere Gewinne verlost.

    AufrundenPlus

    Aktivieren Sie AufrundenPlus und sparen Sie mit jeder girocard-Zahlung automatisch Geld.

    Eine Frau und ein Mann sitzen auf einer Treppe vor einem Haus

    Vermögenswirksame Leistungen

    Beim VL-Sparen bauen Sie Schritt für Schritt ein kleines Finanzpolster auf.

    FAQ zum VR-Festzinssparen

    Wie sicher ist das VR-Festzinssparen?

    Das Sparbrief ist eine sehr sichere Anlage, da die Zinshöhe bereits zu Beginn der Laufzeit festgeschrieben wird. 

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die vom Produktanbieter direkt an das Finanzamt weitergeleitet werden. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer