EBICS-Verfahren

Electronic Banking Internet Communication Standard

Der Electronic Banking Internet Communication Standard (EBICS) ist ein speziell an Firmenkunden ausgerichteter Bankzugang, der es ermöglicht, auch sehr umfangreichen Zahlungsverkehr schnell und effizient abzuwickeln.

Wichtige Merkmale von EBICS

  • einheitliches Verfahren aller deutschen Banken
  • umfangreiche Unterschriftsregelungen möglich
  • Einzelzeichnung (E)
  • Gemeinschaftszeichnung (A)
  • Gemeinschaftszeichnung (B) – dürfen nur gemeinsam mit (E) oder (A) unterzeichnen
  • Unterschriften können Bankenübergreifend verwendet werden
     

Voraussetzungen für EBICS

  • EBICS-fähige Banking-Software (z.B. WinData professional)
  • Speichermedium für die elektronische Unterschrift (z.B. USB-Stick)
  • Internetfähiger PC

 

Update des EBICS-Bankschlüssels

Im Rahmen von den Sicherheitsempfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), den Anforderungen zu PSD2 und mit der Unterstützung von EBICS 3.0 ist ein Update des Bankrechnerschlüssels und eine Anhebung auf eine Schlüssellänge von 2048 Bit zwingend erforderlich. Es handelt sich hierbei um die Kommunikationsrichtung Bank an Kunde. In diesem Zusammenhang müssen Sie keine Änderungen an den Schlüsseln zur Verschlüsselung, Authentifikation und bankfachlicher EU für seine Einreichungen vornehmen. Diese Schlüssel (Kunde an Bank) können unverändert bis auf weiteres von ihm verwendet werden.

Die Umstellung auf den Bankschlüssel mit einer Schlüssellänge von 2.048 findet am Wochenende 10./11.07.2021 statt. Ab dem 11.07.2021 ist eine Übertragung mit dem alten Bankschlüssel und einer Schlüssellänge von 1.024 Bit nicht mehr möglich.
Dies hat Auswirkung auf Ihre EBICS-Kunden und deren Kundenprodukte wie z.B. Profi cash, GENO cash, Multivia Web, Multivia Sm@rtConnect, Multivia Sign App, S-Firm usw.

Bei der ersten Übertragung nach der Änderung des Bankrechnerschlüssels erhält der Nutzer den technischen Returncode"EBICS_BANK_PUPKEY_UPDATE_REQUIRED". Dieser Vorgang muss im Regelfall bestätigt werden. Der neue Bankschlüssel wird mit Hilfe der Auftragsart "HPB" abgerufen und angezeigt. Gemäß der EBICS-Spezifikation ist dies ein Standardverfahren und muss von jeder Software unterstützt werden. In den meisten Implementierungen erfolgt hierbei eine vom Kundenprodukt unterstützte Führung des Anwenders.

Folgende Hashwerte des neuen öffentlichen Bankschlüssels gelten ab dem 11.07.2021:

Schlüsselpaar 2048

Authentifizierung / Länge 2048

Hashwert X002
88 74 C8 0B 8C 15 F3 B8
36 B2 2A 6B A6 71 73 61
7D ED 21 54 BC EE 33 36
10 27 08 29 E1 A8 29 8B

Verschlüsselung / Länge 2048

Hashwert E002
C4 03 6E 7D 17 31 7B 8F
8C DE 3C D2 C8 1E ED 3C
4E 3F BD 92 4D A3 F3 C0
B4 24 E5 16 0A 27 FE 48

Für ältere EBICS-Versionen können auch Hashwerte gemäß E001/X001 zur Anzeige kommen:

Authentifizierung / Länge 2048

Hashwert X001
26 E2 EA 83 B4 8C 4F 9C
26 9A B9 17 4B 2E D3 DF
AE BA 83 A5

Verschlüsselung / Länge 2048

Hashwert E001
27 0E 43 32 0C 2A 54 FF
CD 10 AD D8 DB 7E E9 56
E9 B4 2A 14


WINDATA professional:

Als Nutzer unserer WinData professional Software können Sie die neuen Bankschlüssel auf zwei Wegen in die Software einspielen:

1. Aktualisieren der Windata professional Software per Online Update auf die Version 8.8.0.69 vom 23.06.2021 (WinData8) bzw. 9.1.0.2 vom 23.06.2021 (WinData9). Mit diesem aktuell eingestellten Update ist die Anpassung in Windata professional automatisch berücksichtigt.

2. Oder Synchronisieren der EBICS Bankkontakte ab dem 12.07.2021 bevor z.B. ein Umsatzabruf oder eine Übertragung gestartet wird, um die bankseitige Aktualisierung der Schlüssel manuell „abzuholen“. (z.B. auch beim Einsatz von USB-Sticks inkl. Schlüsseldatei) (Stammdaten> Administrator für EBICS > Synchronisieren)

Wurde die Synchronisierung nicht durchgeführt, erscheint diese Fehlermeldung: 091008 [EBICS_BANK_PUPKEY_UPDATE_REQUIRED].