SEPA

Single Euro Payments Area

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

Zur vollständigen Schaffung des europäischen Binnenmarktes werden seit Anfang 2008 sukzessive auch innerhalb Deutschlands einheitliche europäische Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einheitlich und einfach.

Die heutigen nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften mit Kontonummer und Bankleitzahl werden auf Grund von gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren unter Nutzung von IBAN und BIC abgelöst. In einer Übergangszeit bis 1. Februar 2016 können Privatkunden (Verbraucher) Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen. Firmenkunden (Nicht-Verbraucher) müssen jedoch bereits ab 1. Februar 2014 die neuen SEPA-Zahlverfahren verwenden. Zudem soll die Angabe des BIC in mehreren Schritten bis 2016 entfallen (voraussichtlich ab 2014 innerhalb Deutschlands und ab 2016 innerhalb der EU-/EWR-Mitgliedstaaten.